Rechtsprechung
VG Augsburg, 19.03.2003 - Au 5 K 01.889 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 08.04.2013 - Au 5 K 12.1681
Anfechtungsklage einer Gemeinde; Einvernehmen; Ersetzung des gemeindlichen …
Hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der vom Beigeladenen beabsichtigten Nutzungsänderung in eine Jugendwohngruppe für maximal drei Personen kann dabei dahingestellt bleiben, ob es sich hierbei um Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinne handelt (vgl. zum "Betreuten Wohnen" als Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinne BayVGH, U.v. 22.5.2006 - 1 B 04.3531 - für einen Heimbetrieb für eine Wohngruppe von 6 Jugendlichen - VG Aachen, U.v. 15.3.2011 - 3 K 1085/10 - juris) oder ob es sich bei der beabsichtigten heilpädagogischen Jugendwohngruppe um eine Anlage für soziale Zwecke handelt (vgl. für heilpädagogisches Jugendheim insoweit VG Augsburg, U.v. 19.3.2003 - Au 5 K 01.889 - juris).